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Covid-Info (Stand 25.01.2021. 20:00 Uhr)
Gemäß der 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung (gültig bis 03. Februar 2021) dürfen Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken durchgeführt werden, sofern diese nur gegenüber einer Person (oder Personen aus einem Haushalt) erbracht werden.
D.h. wir dürfen Fahrstunden, Perfektionsfahrten und Einzeltheorie-Stunden machen (FFP2-MAske verpflichtend).
Ebenso sind ab sofort wieder Fahrprüfungen möglich.
Theoriekurse und Fahrsicherheitstrainings dürfen wahrscheinlich bis Ende Februar nicht abgehalten werden.
Alexandra Weitgasser und das
Team der Fahrschule Wolkersdorf