C, CE und E zu C Ausbildung


Allgemein

Die Theorie-Ausbildung zur Klasse C und CE kann mit 17½ begonnen werden. Mit der praktischen Ausbildung kann nach bestandener B Fahrprüfung begonnen werden. Bis zum Alter von 21 ist Dein Führerschein allerding auf C1 bzw. C1+E eingeschränkt.

 

Die Lenkberechtigung der Klasse C berechtigt Dich zum Lenken von:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg.
    (Klasse C1 maximal 7.500 kg hzl. GM)
  • Sonderkrafttfahrzeugen
  • Unbesetzten Omnibussen

Es dürfen mi diesen KFZ auch leichte Anhänger gezogen werden.

 

Die Lenkberechtigung der Klasse CE berechtigt Dich zum Lenken von:

  • Kraftwagen der Klasse C, mit denen schwere Anhänger gezogen werden.
    (Klasse C1+E maximal 12.000kg hzl .GM).